Freitag, 9. Februar 2018

Rathaus verzichtet auf Grubenwasser-Stellungnahme für den Landtag - Kritik von der CDU

Der sogenannte Moses-Gang im
"Garten Reden" wird von Grubenwasser
gespeist. Sollte das untertägige Wasser
irgendwann, wie von der RAG geplant,
drucklos in die Saar fließen, würde der
Moses-Gang trocken fallen.
Anders als andere saarländische Kommunen, die im Einflussgebiet einer möglichen Grubenflutung liegen, hat die Gemeinde Eppelborn keine offizielle Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung des saarländischen Landtages zum Thema "Grubenwasser" abgegeben. Das stößt in der Eppelborner CDU auf Kritik.
Obwohl insbesondere der Gemeindebezirk Wiesbach durch die Grubenflutung erneut von Schäden betroffen sein könnte, sei der Gemeinderat im Vorfeld von der Verwaltungsspitze im Rathaus nicht über eine entsprechende Anfrage des Landtages informiert worden und konnte so nicht erneut Stellung beziehen, bemängelt der CDU-Gemeindeverband Eppelborn in einer Pressemitteilung.
Es sei zudem nicht nachvollziehbar, warum nicht wenigstens die Stellungnahme des Gemeinderates vom November des vergangenen Jahres zum "Abschlussbetriebsplan unter Tage" der RAG an den Landtag des Saarlandes weitergeleitet worden sei.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatte sich der Gemeinderat damals einstimmig gegen die Grubenflutung ausgesprochen.

Der CDU-Gemeindeverband Eppelborn steht einem Anstieg des Grubenwasser nach wie vor kritisch gegenüber. "Viele Menschen machen sich Sorgen, fürchten sich vor erneuten Bergschäden und vor verunreinigtem Trinkwasser. Für die Öffentlichkeit sind noch viele Fragen ungeklärt", so der CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende Alwin Theobald. Die Kommunikation und Aufklärungsarbeit der RAG müsse erheblich verbessert werden, damit eine sorgfältige Abwägung aller Argumente gewährleistet sei: "Wir dürfen weder das Problem und die Verantwortung an die nächste Generation weiterschieben, noch dürfen die Menschen im Saarland einem Risiko ausgesetzt werden. Das oberste Gebot bei allen Verfahrensschritten muss es sein, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sein müssen."


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