Mittwoch, 4. Dezember 2013

INKLUSION: Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulwesen auf den Weg



Gestern, am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, hat die saarländische Landesregierung den von Bildungsminister Ulrich Commerçon vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den saarländischen Schulen angenommen und gleichzeitig der Einleitung der externen Anhörung zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten, ungehinderten und barrierefreien Zugang zu den öffentlichen saarländischen Schulen der Regelform zu gewährleisten.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen im Saarland grundsätzlich alle Kinder im Einzugsbereich einer Grundschule in die Klassenstufe 1 aufgenommen werden. Ab dem Schuljahr 2015/2016 finden die Regelungen auch auf die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen Anwendung. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 sollen schließlich die beruflichen Schulen einbezogen werden. Im Rahmen des Elternwahlrechtes können Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung jedoch weiterhin grundsätzlich wählen, ob ihre Kinder eine allgemeinbildende Schule der Regelform oder eine Förderschule besuchen sollen.

Eine Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer von ein bis drei Jahren wird eingeführt. Gleiches gilt für Förderschulen, die einen zielgleichen Bildungsgang anbieten. Eine Versetzungsentscheidung in der Grundschule soll erstmals am Ende der Klassenstufe 3 erfolgen, in den Förderschulen entsprechend der Regelung für die Gemeinschaftsschulen erstmals am Ende der Klassenstufe 8. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit eröffnet, jahrgangsübergreifende Lerngruppen einzurichten. Die Jahrgangsmischung kann den Schülerinnen und Schülern ein längeres Verweilen in der Lerngruppe ermöglichen. „Jedes Kind erhält damit die für seine Entwicklung erforderliche Kontinuität und Stabilität sowie die bestmögliche individuelle Förderung.“, so BildungsministerCommerçon.

Das jetzt schon mögliche Überspringen einer Klassenstufe wird in der Schuleingangsphase durch die Entscheidung der Klassenkonferenz über das einjährige Durchlaufen der Schuleingangsphase ersetzt. Das Wiederholen einer Klassenstufe in der Schuleingangsphase wird durch die Entscheidung des dreijährigen Durchlaufens der Schuleingangsphase ersetzt. Bei einer dreijährigen Verweildauer wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
In der Schuleingangsphase werden in Zukunft sonderpädagogische Kompetenzen eingebunden. Förderschullehrkräfte werden ab dem Schuljahr 2014/2015 fest einer Schule zugeteilt und die Lehrkräfte der Grundschulen vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen. Damit soll eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden.

Der Bildungsminister hob hervor, die vorhandenen Ressourcen an Förderschullehrkräften könnten damit in Zukunft effektiver eingesetzt werden: „Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, werden in Zukunft von Beginn ihrer Schulzeit an sonderpädagogisch betreut und müssen nicht mehr warten, bis ihnen Förderbedarf zugeteilt wird. Dadurch besteht nun die Möglichkeit, dass Lehr- und Förderschulkräfte gemeinsam präventiv und begleitend arbeiten können. Unsere Leitidee dabei ist: „Jedes Kind hat Förderbedarf!“ – und zwar unabhängig von besonderen Begabungen oder bestimmten Beeinträchtigungen.“


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