Mittwoch, 2. Januar 2013

Neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat - Alte Ausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit

Der saarländische Sozialminister Andreas Storm hat heute gemeinsam mit dem Direktor des Landesamtes für Soziales, Stephan Kolling, die ersten Schwerbehinderten-Ausweise im neuen Scheckkartenformat den Bürgern überreicht. „Mit dem neuen Ausweis setzen wir eine Forderung der UN Konvention um. Der neue Ausweis erfüllt den Wunsch behinderter Menschen nach einem kleineren Ausweisformat, das weniger diskriminierend wirkt“, sagte Minister Andreas Storm. Das Saarland hat damit als eines der ersten Bundesländer die Ausgabe des neuen Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat eingeführt.
Der relativ große Schwerbehindertenausweis in Papierform gehört damit der Vergangenheit an. Ab sofort werden im Landesamt für Soziales nur noch die neuen Ausweise als kleinere Plastikkarte ausgestellt. Das Format des neuen Schwerbehindertenausweises entspricht dem neuen Personalausweis oder einer Bankkarte. Neben dem handlicheren Format und der Braille-Schrift für blinde Menschen soll der neue Ausweis auch bei Auslandsreisen helfen: Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache erleichtert die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen im Ausland.


Vorder- und Rückseite des neuen Schwerbehindertenausweises 
im Scheckkartenformat

Die Umstellung von Papier auf das neue Kartenformat soll bundesweit für alle Schwerbehindertenausweise spätestens am 1. Januar 2015 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass es ab diesem Zeitpunkt den Schwerbehindertenausweis nur noch als Plastikkarte im Bankkartenformat geben wird.

„Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit dem alten Ausweis in Anspruch genommen werden. Sie müssen nicht zwingend umgetauscht oder vorher neu ausgestellt werden“, so Sozialminister Andreas Storm.

Der alte Ausweis kann im Bürgerinformationszentrum des Landesamtes für Soziales während der Öffnungszeiten umgetauscht werden. Der Umtausch bzw. die Erstellung eines neuen Ausweises sind kostenfrei. Es muss jedoch ein Lichtbild mitgebracht werden. Wichtig ist auch, dass Personen, die Ausweise für einen Angehörigen umtauschen möchten, eine entsprechende Bevollmächtigung vorlegen. Auch wird der neue Ausweis zur Prüfung der Identität durch Vorlage des Personalausweises ausgehändigt.

Direktor Stephan Kolling bittet um Verständnis, falls es in den ersten Tagen zu Wartezeiten kommen sollte: „Wir sind gut vorbereitet und werden versuchen, alle Wünsche unserer Kunden mit den 10 Mitarbeitern im Servicecenter zeitnah zu erfüllen. Dennoch ist nicht absehbar, wie viele Saarländer in den ersten Tagen des neuen Jahres den neuen Ausweis erhalten möchten. Um die Zeit zu überbrücken, erhalten alle Wartenden in der Kantine des Landesamtes Kaffee oder ein Erfrischungsgetränk nach Wahl“.

Das Beiblatt mit Wertmarke etwa zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr hat ebenfalls ein neues kleines und handlicheres Format wie der Ausweis. Es wird aber nicht als Plastikkarte ausgestellt, sondern auf Papier, weil es nur eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr hat. Alte Beiblätter behalten ebenfalls ihre Gültigkeit.

Die Maße für den neuen Ausweis sind: 85,60 Millimeter mal 53,98 Millimeter mal 0,76 Millimeter. Dieses Format entspricht dem internationalen ID-1-Format für Plastikkarten, wie zum Beispiel für den neuen Personalausweis, den Führerschein oder für eine Bankkarte. Diese „Identitätskarten“ sind von der ISO (Internationale Standardisierungs-Organisation) unter ISO 7815 standardisiert worden.
Hintergrund:
Im Saarland sind aktuell 133.587 Menschen schwerbehindert. Davon besitzen 96.660 Personen einen gültigen Ausweis. Jährlich werden rund 26.000 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt. Das Saarland hat mit 13,5 Prozent bundesweit die meisten anerkannt schwerbehinderten Menschen. Bei 24.000 Saarländern ist die Ausweisfrist abgelaufen. Rund 11.000 Saarländer haben das Merkzeichen „außergewöhnlich Gehbehindert“ und sind damit berechtigt auf besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen